Warum ein Versicherungsmakler?
Bitte einmal alles auf den Tisch.
- Was?
- Warum?
- Von wem?
- Für wen?
- Weshalb?
- Womit?
Deine Schwerpunkte, Deine Wünsche, Deine Absicherungen –
Das Ende vom Lied soll sein, dass Deine/Eure Vorstellungen für Notfälle und schwierige Situationen rechtlich sauber formuliert und erfüllbar sind
Das verstehen wir unter Generationenberatung.
Rechtliche Vorsorge
Der Staat denkt mit:
Es gibt seit dem 01. Januar 2023 das Notvertretungsrecht für Ehegatten.
"Durch das Notvertretungsrecht für Ehegatten können diese Entscheidungen über die Gesundheitssorge des jeweils anderen treffen, wenn dieser entscheidungsunfähig ist und keine andere Regelung getroffen wurde." Dies ist der Versuch des Staates die Anzahl der durch das Betreuungsgericht verhängten gesetzlichen Betreuungsfälle durch externe Betreuer zu verringern. Leider mit folgender Einschränkung: "Ausgenommen sind Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben oder das Vermögensrecht betreffen."
Wie gesagt, der Staat denkt mit. Für manche Fälle ist das Notvertretungsrecht für Ehegatten hilfreich. Leider wird diese Regelung viele Fälle verkomplizieren, weil Menschen denken, dass die Regelung für alle Eventualitäten gilt. Und das tut sie eben nicht. Und sie endet nach 6 Monaten.
Du kannst die folgenden Themen aber mit unserer Unterstützung wunderbar regeln und umsetzen.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht ermöglichst Du, dass die Person, die Du für den Fall Deiner Geschäftsunfähigkeit mit der Organisation Deines Lebens betrauen möchtest, dies ohne zusätzliche bürokratische und rechtliche Hürden tun kann.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung legst Du heute fest, wie Du behandelt und versorgt werden möchtest, wenn es auf das Ende zu geht. Sie greift nur in dem Fall, in welchem Du nicht in der Lage bist Deine Wünsche zu äußern. Soll eine Behandlung durchgeführt werden oder nicht? Mit der Patientenverfügung kannst Du einen Arzt, ggf. Betreuer und ggf. Bevollmächtigten anweisen, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Mit der Patientenverfügung übernimmst Du Eigenverantwortung und entlastet Deine Mitmenschen, weil Du selbst Entscheidungen getroffen hast, welche Angehörigen vielleicht schwerfallen würden.
Sorgerechtsverfügung
Wer erbt eure Kinder?
Krasse Frage?
Krasses Thema, wenn es hart kommt. Besonders für Deine Kinder, wenn nichts geregelt ist. Egal ob alleinerziehend oder geteiltes Sorgerecht. Wer soll, kann und will sich kümmern, wenn Du es nicht mehr kannst? Wen willst Du von der Sorge für Deine Kinder ausgeschlossen wissen?
Eine kurze Konzentration auf dieses Thema kannst Du Deinen Kindern gönnen.
Übrigens: Eine aus religiösen oder ideellen Gründen übernommene Patenschaft hat rechtlich keine Relevanz.
Finanzielle Vorsorge
Missgeschicke, Unfälle, Notfälle, Krankheiten, Naturgewalten und Fremdeinwirkungen können Schäden verursachen, die zusätzlichen finanziellen Bedarf auslösen. Entweder trägt man die finanziellen Folgen dieser Schäden selbst oder man schließt eine entsprechende Versicherung ab, welche diese Schäden ausgleicht.
- Gibt es einen Sturmschaden an Deinem Haus, zahlt Deine Gebäudeversicherung den Schaden.
- Hast Du einen Unfall und kannst Deinem Job nicht mehr nachgehen, treten Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung für die Kosten und finanziellen Einbußen ein.
Wir können hier viel über verschiedene Versicherungen schreiben, machen wir an dieser Stelle aber nicht. Fakt ist, man kann sich gepflegt "überversichern" und ganz viel Geld für die Absicherung vermeintlicher Risiken ausgeben.
Wichtig ist es, sich möglicher Risiken bewusst zu sein. Die Risiken, die Du nicht selbst tragen willst, können wir für Dich über Versicherungslösungen decken.
Vorteile des Versicherungsmakler
Der Kunde steht im Mittelpunkt der Tätigkeit des Versicherungsmaklers.
Als Versicherungsmakler sind wir ausschließlich unseren Kunden verpflichtet.
Kein Versicherungsunternehmen beeinflusst unsere Beratung oder Produktempfehlungen.
Wir stehen rechtlich als Sachwalter des Kunden auf dessen Seite und nicht auf der Seite des Versicherers.
In unserem Servicekonzept übernehmen wir den “Papierkrieg” und die Schadenabwicklung für Dich und behalten so den Überblick über Deine Verträge.
Wir sind Dein Ansprechpartner für alle Verträge, unabhängig davon, bei welchen Versicherungsunternehmen sie abgeschlossen sind.
Unser Engagement bei der VEMA Versicherungsmakler-Genossenschaft eG bietet Dir einzigartige Produkte und Dienstleistungen.
Die VEMA eG wurde 1997 gegründet und nur Makler, die strenge Qualitätskriterien erfüllen, werden aufgenommen.
Dies garantiert eine hohe Qualität.
Wir bleiben fachlich auf dem neuesten Stand durch regelmäßige Weiterbildungen, die teils von der VEMA eG, teils von der IHK und von weiteren Bildungsträgern angeboten werden. Zudem haben wir Zugang zu einem Netzwerk von Fachspezialisten, um komplexe Fälle zu lösen.
Für Rechtssicherheit sorgt die Dauerberatung durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt der VEMA eG. Problemfälle können so schnell geklärt werden.
Die einzelnen Betreuungsmodelle in der Übersicht:
Versicherungsmakler
Der Versicherungsmakler nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften gebunden und agiert nicht als Vertreter oder Beauftragter einer einzelnen Gesellschaft.
Im Gegensatz zu anderen Vermittlern agiert der Makler rechtlich im Interesse des Kunden, was es ihm ermöglicht, die Interessen seines Kunden effektiv zu vertreten.
Da der Versicherungsmakler nicht im Auftrag einer spezifischen Versicherungsgesellschaft handelt, legitimiert er sich gegenüber den Versicherern in der Regel mittels einer Maklervollmacht. Diese Vollmacht ermächtigt den Makler, den besprochenen Versicherungsschutz im Namen seines Kunden abzuschließen und die entsprechende Korrespondenz zu führen.
Insbesondere bei erhöhten oder speziellen Risiken verlangen viele Versicherer Informationen wie Name, Adresse des Kunden sowie alle relevanten risikobezogenen Informationen (Vorschäden, Geburtsdaten, Versicherungssummen usw.) vom Makler, bevor sie ein Angebot unterbreiten. Weitere Informationen zu diesem Thema sind im Datenschutz-Merkblatt enthalten.
Die Geschäftsbedingungen sind im Versicherungsmaklervertrag und ggf. in weiterführenden Servicevereinbarungen geregelt.
Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter kommen in Deutschland am häufigsten vor.
In der Regel arbeiten sie als selbstständige Einfirmenvertreter für nur ein Unternehmen. Allerdings bedeutet Selbstständigkeit nicht zwangsläufig Unabhängigkeit.
In den meisten Fällen haben Versicherungsvertreter nur Zugang zu den Produkten ihres eigenen Unternehmens. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass ein einzelnes Unternehmen alle für Sie optimalen Lösungen bietet. Zudem sind Versicherungsvertreter oft an Vertriebspläne gebunden, was bedeutet, dass sie bestimmte Produkte in einer festgelegten Menge verkaufen müssen, unabhängig davon, ob sie für die Kunden sinnvoll sind oder nicht.
Mehrfachagenten
Weniger verbreitet sind die Mehrfachagenten, die Verträge mit mehreren Versicherungsunternehmen haben. Obwohl diese Vermittler auf eine breitere Produktpalette zugreifen können, sind sie dennoch nicht vollkommen unabhängig, da die Versicherer auch den Mehrfachagenten Weisungen erteilen können.
Vergleichsportale
Hinter den sogenannten Vergleichsportalen stehen in der Regel große Maklerunternehmen, auch wenn dies oft nicht öffentlich kommuniziert wird.
Grundsätzlich unterliegen diese Großmakler denselben Rechten und Pflichten wie andere Versicherungsmakler auch.