Privat Vorsorge Arbeitskraftabsicherung

Unverwundbarkeit

Dass dies eine durch diverse Comicfiguren genährte Illusion aus Kindertagen ist, haben wir alle im Laufe der Jahre mehr oder minder schmerzlich gelernt. Neben dieser Desillusionierung verbindet uns jedoch ein weiterer Punkt: das nicht zu unterschätzende Risiko, aus gesundheitlichen Gründen unserem Beruf nicht mehr nachgehen zu können.

Verlust der Haupteinkommensquelle und massive finanzielle Einbußen bis hin zur Insolvenz sind die Folge.

Treffen kann es letztendlich jeden von uns. Laut Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung wird bereits jede fünfte Neurente aufgrund von Erwerbsminderung beantragt.

Gesundheit ist einer der Grundpfeiler unserer Lebensstellung in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht. Wer durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, dauerhaft seinem ausgeübten Beruf nachgehen zu können und somit seine Haupteinnahmequelle verliert, steht häufig vor einer existenzbedrohenden Situation.

Staatliche Hilfen gibt es. Wer sich auf diese verlässt, muss sich stark einschränken und verzichten. Hier gilt es, private Vorsorge zu leisten.

Wir beraten Dich gern, wie Du diese Versorgungslücke schließen kannst– individuell und auf Deine persönlichen Lebensumstände angepasst.

Vereinbare noch heute einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Dich!

  • Wie ist Berufsunfähigkeit definiert?

Als berufsunfähig gilt, wer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen für einen Zeitraum von mindestens mehr als 6 Monaten zu nicht mehr als 50% ausüben kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die auslösende Krankheit unfallbedingt, physischer oder psychischer Natur ist. In rund 50% der Fälle sind Erkrankungen psychischen Ursprungs (bspw. Burnout) sowie des Stütz- und Bewegungsapparates verantwortlich für die Berufsunfähigkeit. Die ärztliche Attestierung der Berufsunfähigkeit ist Voraussetzung für die Leistung der Absicherung.

  • Wer benötigt eine Absicherung der Arbeitskraft?

Prinzipiell ist die Absicherung der Arbeitskraft für alle Erwerbstätigen empfehlenswert. Unabhängig ob Berufsanfänger oder –erfahrene, angestellt oder selbstständig. Wer seinen Lebensunterhalt mit den Erlösen aus seiner beruflichen Tätigkeit finanziert, riskiert massive finanzielle Einbußen bei Verlust der Arbeitskraft. Neben der gesundheitlichen Belastung erschweren finanzielle Sorgen und Nöte den Alltag.

  • Ich bin kerngesund! Eine weitere Absicherung der Arbeitskraft benötige ich nicht.

Das freut uns aufrichtig für Sie und wir wünschen Ihnen von Herzen, dass dies so bleibt.

Die Statistiken der deutschen Rentenversicherung sprechen jedoch leider eine andere Sprache. Bereits heute wird jede fünfte Neurente vor dem Hintergrund der Erwerbsminderung beantragt. Treffen kann es wirklich jeden von uns. So sind in rund 50% der Fälle Erkrankungen psychischen Ursprungs (bspw. Burnout) sowie des Stütz- und Bewegungsapparates verantwortlich für die Berufsunfähigkeit. Risiken, denen wir uns leider nicht immer entziehen können.

  • Was ist mit der staatlichen Rentenversicherung – springt die nicht ein?

Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde für alle ab 1961 Geborenen faktisch abgeschafft. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Der hieraus generierte Betrag liegt bei rund 30% des letzten Bruttoeinkommens und reicht keinesfalls, den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd zu erhalten. Diese Versorgungslücke gilt es durch private Vorsorge zu schließen.

  • In welcher Höhe ist eine Absicherung meiner Arbeitskraft sinnvoll?

Damit der erreichte Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit erhalten werden kann, ergibt eine Absicherung Sinn, die sich möglichst nahe am bisherigen Nettogehalt bewegt. Als Richtwert können rund 90% des bisherigen Nettoeinkommens betrachtet werden. Eine Absicherung unterhalb dieser Grenze ist unserer Erfahrung nach nicht empfehlenswert.

Gerne ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam in einem persönlichen Gespräch die für Sie sinnvolle Absicherung.

  • Notfalls stocke ich mit Bürgergeld auf!

Bei der Berechnung des Bürgergelds als staatliche Sozialleistung werden alle Formen des privaten Einkommens angerechnet, also auch das Einkommen aus der Absicherung der Arbeitskraft. Ein Aufstocken der privaten Vorsorge durch das Bürgergeld ist somit nicht möglich. Umso wichtiger ist es, durch eine ausreichende private Absicherung für den Fall der Fälle vorzusorgen.