Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein Arbeitnehmer aufgrund seines Einkommens, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, oder aufgrund seines beruflichen Status, automatisch pflichtversichert.
Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, wobei individuell zwischen den knapp 80 gesetzlichen Krankenversicherern gewählt werden kann. Arbeitnehmer, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und Selbständige können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V), §12 geregelt. Hier gibt der erste Absatz einen Eindruck:
“Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwenigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”

Kalkulation der Beiträge
Die gesetzlichen Krankenkassen kalkuliert den Beitrag nach dem Solidaritätsprinzip. Daher hängt die Höhe der Beiträge von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
– Das Einkommen des Versicherten
– Der Beitragssatz der Krankenkasse (2024: 14,6 % plus der individuelle Zusatzbeitrag der Kasse – durchschnittlich etwa 1,7 Prozent)
– Die Beitragsbemessungsgrenze, die das maximal berechenbare Einkommen festlegt. Einkommen über dieser Grenze werden nicht verbeitragt.
Unter Umständen können Familienmitglieder wie Kinder oder Ehegatten kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert werden.
Ein Vergleich zwischen den Kassen lohnt sich, denn die Beiträge können sehr unterschiedlich ausfallen. Du kannst in dem Vergleich für Dich schon vorselektieren. Gerne beraten wir Dich anschließend weitergehend und setzen, wenn gewünscht, den Wechsel der Krankenkasse mit Dir um.