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Über die Maschinenversicherung kannst Du stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen sowie technische Anlagen versichern. Dazu gehören bspw. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen und vieles mehr.
Abgedeckt sind unvorhergesehene Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
– Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
– Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
– Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
– Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
– Bei fahrbaren Geräten: Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versicherbar?
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden daraus versichert sind.
Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen. Du benötigst also Kfz-Kennzeichen und Versicherung. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert sein. Es besteht sonst im Schadenfall kein Schutz über Deine landwirtschaftliche Haftpflicht.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden. Auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.
Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden. Ein entsprechendes 25 km/h-Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.
Warum ist eine Cyberversicherung wichtig für Deinen landwirtschaftlichen Betrieb?
In der modernen Landwirtschaft sind digitale Technologien und Vernetzung nicht mehr wegzudenken. Von der Betriebsführung über die Maschinensteuerung bis hin zu Online-Marketing und -Vertrieb – viele Bereiche Deines Betriebs sind heute digitalisiert. Damit steigen jedoch auch die Risiken durch Cyberangriffe, Datenverluste und technische Störungen. Eine Cyberversicherung bietet Dir Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle.
Eine Cyberversicherung schützt Dich vor verschiedenen Risiken und Schäden, die durch Cybervorfälle entstehen können:
– Datenverlust: Wiederherstellungskosten für verlorene oder beschädigte Daten.
– Cyberangriffe: Kosten für die Behebung von Schäden durch Malware, Ransomware oder andere Schadsoftware.
– Betriebsunterbrechung: Entgangene Gewinne und laufende Kosten, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines Cybervorfalls entstehen.
– Haftpflicht: Schadenersatzforderungen Dritter, deren Daten durch einen Cybervorfall in Deinem Betrieb betroffen sind.
– IT-Forensik: Kosten für die Untersuchung und Aufklärung des Vorfalls durch IT-Sicherheitsexperten.
– Rechtskosten: Kosten für rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit einem Cybervorfall.
– PR-Kosten: Unterstützung bei der Krisenkommunikation und Wiederherstellung des Betriebsrufes.
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